Verein für potentiell geschädigte Krypto-Anleger

Gemeinsam stärker — gemeinsam aufklären, zusammen handeln.

VfpgK .... Wir verleihen Krypto-AnlegerInnen eine Stimme!

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Über den Verein

Wer wir sind

Der VFPGK (Verein für potentiell geschädigte Krypto-Anleger) wurde gegründet, um Anlegerinnen und Anleger und deren Interessen zu bündeln. Der VfpgK vertritt Anlegerinnen und Anleger im DACH Raum (Deutschland / Österreich / Schweiz), die sich unter anderem durch intransparente Geschäftspraktiken von Plattformbetreibern oder Kryptoprojekten benachteiligt fühlen. Als eingetragener Verein nach österreichischem Vereinsgesetz 2002 handeln wir transparent, unabhängig und auf rechtlicher Grundlage. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

Wir sind für Sie da!

Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, Personen zu unterstützen, die als Anleger im Bereich von Kryptowährungen und digitalen Assets durch Geschäftspraktiken, Gebührenstrukturen, technische Vorkommnisse oder sonstige Umstände einen Schaden erlitten haben oder sich in irgendeiner Form benachteiligt fühlen.

Unsere erste Aufgabe besteht darin, den Ablauf der Projekte PANTOS (PAN), BEST (Bitpanda Ecosystem Token) und VISION Token ($VSN) zu untersuchen sowie den Einsatz und den Verbleib der im Zusammenhang mit den hauseigenen Bitpanda-Token stehenden Gelder nachzuvollziehen und mögliche Haftungsfragen gegenüber dem Plattformbetreiber Bitpanda zu prüfen.

Selbstverständlich werden wir bei Bedarf auch andere Kryptoplattformbetreiber oder Herausgeber von Token/Coins genauer unter die Lupe nehmen.

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Rechtliche Grundlage

Eingetragener Verein nach Vereinsgesetz 2002, vertreten durch die Anwaltskanzlei Aigner & Partners.

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Gemeinschaft

Betroffene Anlegerinnen und Anleger bündeln ihre Interessen und stärken gemeinsam ihre Position.

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Aufklärung

Wir informieren über Rechte, Möglichkeiten und Risiken im Bereich Kryptowährungen und digitaler Assets.

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Sammelintervention

Koordination und Unterstützung von Sammelinterventionen gemeinsam mit Rechtsanwälten.

Mitmachen

Mitglied werden

Wenn Sie sich durch die Vorgänge eines Krypto-Anbieters oder Kryptoprojekts benachteiligt oder getäuscht fühlen, sind Sie garantiert nicht allein.

Bereits zahlreiche Betroffene haben sich zusammengeschlossen und bereiten gemeinsam rechtliche Schritte vor. Der VFPGK (Verein für potentiell geschädigte Krypto-Anleger) ist die offizielle Anlaufstelle für alle, die ihre Interessen gebündelt vertreten wissen wollen.

Mitglied werden
Jetzt →
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Mitgliedsbeitrag
€ 1,–
pro Monat · € 12,– / Jahr

Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur € 1,– pro Monat, bewusst niedrig gehalten, damit wirklich jede und jeder mitmachen kann, unabhängig von der aktuellen finanziellen Lage.

Wer mag und auch kann, darf natürlich mehr tun. Finanzielle Zuwendungen fließen direkt und transparent in unsere Arbeit und damit in die Sache aller Betroffenen. Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Beitrittsformular

Füllen Sie das Formular aus — wir vergeben Ihnen automatisch eine Mitgliedsnummer und melden uns per E-Mail.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und möchten transparent sein. Damit wir Ihre Mitgliedschaft bearbeiten und Ihnen eine Mitgliedsnummer zuweisen dürfen, bitten wir Sie um Ihr Einverständnis gemäß DSGVO. Ihre Angaben werden in unserem Mitgliederregister gespeichert und ausschließlich für Vereinszwecke sowie im Rahmen einer möglichen Sammelintervention zur Weitergabe an beauftragte Rechtsanwälte verwendet. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank! Ihr Beitrittsantrag ist eingegangen. Sie erhalten Ihre Mitgliedsnummer in Kürze per E-Mail.

Mitgliedsbeitrag überweisen

Den Mitgliedsbeitrag von € 1,– pro Monat / € 12,– pro Jahr (jährlich einzubezahlen) können Sie bequem via QR-Code oder per Überweisung bezahlen.

Die Mitgliedsnummer wird über das Beitrittsformular zugeteilt. Melden Sie sich im Verein mit dem Beitrittsformular an und erhalten Sie Ihre Mitgliedsnummer umgehend per E-Mail.

QR-Code Mitgliedsbeitrag
Bankdaten via QR-Code
Empfänger
Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger
IBAN
AT95 2011 1857 8307 5400
BIC
GIBAATWWXXX
Verwendungszweck
Mitgliedsnummer
Betrag
€ 12,– / Jahr
Sammelintervention

Kosten & Ablauf der Sammelintervention PANTOS, BEST, VISION

Wir wissen, dass Geld ein sensibles Thema ist, besonders wenn man sich schon einmal betrogen gefühlt hat. Deshalb haben wir ein faires Modell gewählt.

Der Einstieg ist bewusst klein gehalten

Mit nur € 1,– im Monat ist die Mitgliedschaft bewusst niedrig angesetzt, damit die finanzielle Hürde für niemanden zu hoch ist. Der Verein arbeitet darauf hin, die Kanzlei Aigner & Partners mit der rechtlichen Aufarbeitung dieser Causa zu beauftragen. Ist das dafür nötige Startkapital aufgebracht, wird zunächst der Sachverhalt umfassend festgestellt und rechtlich beurteilt. Dieser Schritt erfolgt vorab und außergerichtlich, eine Klage ist dann der nächste Schritt.

Das finanzielle Risiko dieser Prüfung trägt der Verein, nicht die einzelnen Mitglieder.

UPDATE: (21.8.2026)
Rechtliche Schritte Betreff: Pantos, Bitpanda Ecosystem Token (BEST) & Vision Token ($VSN)

Erste rechtliche Schritte betreffend der Machenschaften von Pantos (PAN), Bitpanda Ecosystem Token (BEST) und dem Bitpanda Vision Token (VSN) wurden eingeleitet. Dieser Sachverhalt wird rechtlich geprüft, und zwar unter jedem rechtlichen Aspekt – insbesondere ob die Token Emissionen unter den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechend erfolgt sind. Der VfpgK (Verein für potentiell geschädigte Kryptoanleger) blickt gespannt auf die erste rechtliche Einschätzung der Kanzlei.

Der VfpgK wird vertreten durch die Anwaltskanzlei Aigner / Lehner / Zuschin – Aigner & Partner (Wien und Linz).

Die Kanzlei spezialisiert sich auf komplexe Zivilprozesse mit hohen Streitwerten. Lukas Aigner wird regelmäßig als führender Experte im Anleger- und Kapitalmarktrecht geführt.

Solltest DU jemals in Pantos, BEST oder den Vision Token investiert haben, bist Du herzlich eingeladen, dich uns anzuschließen.

TEAM VfpgK

Fragen? Lasst uns reden

Wie schon auf Telegram angesprochen, hat uns die Kanzlei ein Zoom Meeting angeboten, damit all Ihre offenen Fragen persönlich beantwortet werden können. Das Meeting findet online statt und steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Termin folgt.

Freiwilliger Unterstützungsbeitrag / Spende

Die Sammelintervention wird primär durch freiwillige Zusatzbeiträge finanziert. Insgesamt werden als Startkapital 10.000 € benötigt.

Der Unterstützungsbeitrag ist freiwillig, von jenen die wollen und können. Er ist unabhängig vom Mitgliedsbeitrag und finanziert die anwaltliche Prüfung unserer Causa, die Grundlage für die geplante Sammelintervention vor Gericht.

Der Betrag ist frei wählbar. Sie können uns per Überweisung oder direkt via QR-Code unterstützen. Jeder Beitrag bringt uns diesem Ziel näher.

QR-Code Unterstützungsbeitrag
Bankdaten via QR-Code
Empfänger
Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger
IBAN
AT95 2011 1857 8307 5400
BIC
GIBAATWWXXX
Verwendungszweck
Unterstützungsbeitrag + Ihr Name
Betrag
frei wählbar
Statuten

Statuten des Vereins „Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger"

Nachfolgend finden Sie die vollständigen Vereinsstatuten. Bei Fragen zu den Statuten oder Ihren Mitgliedsrechten können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular an uns wenden.

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen „Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger". Er hat seinen Sitz in Wien. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zweck des Vereins

Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

Zweck ist die Bündelung und Vertretung der Interessen von potentiell geschädigten Krypto AnlegerInnen, die sich durch Geschäftspraktiken, Gebührenstrukturen oder technische Vorkommnisse benachteiligt fühlen, die Information der Mitglieder über rechtliche Möglichkeiten und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere im Rahmen von Sammelklagen, sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit über Konsumentenrechte im Bereich Kryptowährungen und digitaler Assets.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Ideelle Mittel: Informationsveranstaltungen, Beratung der Mitglieder, Newsletter, Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern.

Materielle Mittel: Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträge aus Veranstaltungen oder Sponsoring.

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit und besitzen das Stimmrecht in der Generalversammlung.

Außerordentliche Mitglieder fördern die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags.

Ehrenmitglieder werden wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt.

§ 5: Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.

§ 6: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder dürfen an allen Veranstaltungen teilnehmen und die Einrichtungen des Vereins nutzen. Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht stehen nur ordentlichen Mitgliedern zu.

Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern und die Statuten sowie Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

§ 7: Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

§ 8: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und findet einmal jährlich statt, außerordentlich auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder.

Sie ist unabhängig von der Anzahl erschienener Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit, bei Statutenänderungen oder freiwilliger Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

§ 9: Aufgaben der Generalversammlung

Genehmigung von Rechenschaftsbericht und Rechnungsabschluss, Wahl und Enthebung von Vorstand und Rechnungsprüfern, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie Beschlussfassung über Statutenänderungen und freiwillige Auflösung.

§ 10: Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, Obmann bzw. Obfrau und Schriftführer bzw. Schriftführerin, mit vierjähriger Funktionsperiode und der Möglichkeit zur Wiederwahl.

Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte anwesend ist. Besteht der Vorstand aus nur zwei Personen, müssen alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden.

§ 11: Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins als „Leitungsorgan" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002, sowie alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.

§ 12: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

Der Obmann bzw. die Obfrau führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Unterschriften von Obmann bzw. Obfrau und Schriftführer bzw. Schriftführerin.

Der Schriftführer bzw. die Schriftführerin unterstützt bei der Führung der Vereinsgeschäfte.

§ 13: Rechnungsprüfer

Zwei Rechnungsprüfer werden für vier Jahre gewählt und kontrollieren laufend die Finanzgebarung des Vereins.

§ 14: Schlichtungseinrichtung

Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis entscheidet eine vereinsinterne Schlichtungseinrichtung im Sinne des § 8 Vereinsgesetz 2002. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung steht der ordentliche Rechtsweg offen.

Sie besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Jede Streitpartei nennt einen Schlichter, gemeinsam wird ein drittes, vorsitzendes Mitglied bestimmt, notfalls per Los.

§ 15: Freiwillige Auflösung des Vereins

Eine freiwillige Auflösung kann nur in einer Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Das verbleibende Vermögen fällt einer gemeinnützigen Organisation mit ähnlichem Zweck zu, zum Beispiel dem VKI, Verein für Konsumenteninformation.

Kontakt

Schreiben Sie uns

Fragen, Hinweise oder Medienanfragen — wir antworten so rasch wie möglich.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und möchten transparent sein. Damit wir Ihnen antworten und Ihre Interessen vertreten dürfen, bitten wir Sie um Ihr Einverständnis gemäß DSGVO. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie im Rahmen einer möglichen Sammelintervention zur Weitergabe an beauftragte Rechtsanwälte verwendet. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir melden uns so rasch wie möglich.
Impressum

Impressum

Vereinsname Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger
Kürzel VfpgK
ZVR-Zahl 1600620241
Sitz Wien, Österreich
Obmann Richard Frankl
IBAN AT95 2011 1857 8307 5400
BIC GIBAATWWXXX
Gegründet 25. Juni 2026
Rechtsgrundlage Vereinsgesetz 2002 (VerG 2002)
Datenschutz

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger (VfpgK), ZVR-Zahl 1600620241, mit Sitz in Wien. Kontakt: info@vfpgk.at

2. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Website und unserer Vereinsleistungen erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO vorliegt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte verkauft.

3. Kontaktaufnahme über das Kontaktformular

Wenn Sie uns über das Kontaktformular eine Anfrage senden, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachrichteninhalt) ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie beim Absenden des Formulars erteilen. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4. Mitgliedsantrag

Wenn Sie einen Mitgliedsantrag stellen, verarbeiten wir die dafür erforderlichen Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) zum Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vereinsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Zur technischen Abwicklung des Mitgliedsantrags nutzen wir Google Sheets und Google Apps Script (Anbieter: Google Ireland Limited). Ihre Daten werden dabei auf Servern von Google gespeichert und verarbeitet. Google kann in diesem Zusammenhang als Auftragsverarbeiter agieren, für Datenübermittlungen in Drittländer (z. B. USA) stützt sich Google auf EU-Standardvertragsklauseln. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: policies.google.com/privacy

5. Hosting

Unsere Website wird bei World4You Internet Services GmbH gehostet. Beim Aufruf der Website werden automatisch technische Informationen (z. B. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, verwendeter Browser) in sogenannten Server-Logfiles gespeichert. Dies dient der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs und der Systemsicherheit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

6. Cookies und Tracking

Diese Website verwendet aktuell keine Cookies zu Analyse- oder Marketingzwecken und keine Tracking-Tools.

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie auf Datenübertragbarkeit. Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wenden Sie sich dazu an info@vfpgk.at.

8. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt.

9. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, um sie an geänderte Rechtslagen oder Änderungen unserer Leistungen anzupassen.