VfpgK .... Wir verleihen Krypto-AnlegerInnen eine Stimme!
Der VFPGK (Verein für potentiell geschädigte Krypto-Anleger) wurde gegründet, um Anlegerinnen und Anleger und deren Interessen zu bündeln. Der VfpgK vertritt Anlegerinnen und Anleger im DACH Raum (Deutschland / Österreich / Schweiz), die sich unter anderem durch intransparente Geschäftspraktiken von Plattformbetreibern oder Kryptoprojekten benachteiligt fühlen. Als eingetragener Verein nach österreichischem Vereinsgesetz 2002 handeln wir transparent, unabhängig und auf rechtlicher Grundlage. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.
Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, Personen zu unterstützen, die als Anleger im Bereich von Kryptowährungen und digitalen Assets durch Geschäftspraktiken, Gebührenstrukturen, technische Vorkommnisse oder sonstige Umstände einen Schaden erlitten haben oder sich in irgendeiner Form benachteiligt fühlen.
Unsere erste Aufgabe besteht darin, den Ablauf der Projekte PANTOS (PAN), BEST (Bitpanda Ecosystem Token) und VISION Token ($VSN) zu untersuchen sowie den Einsatz und den Verbleib der im Zusammenhang mit den hauseigenen Bitpanda-Token stehenden Gelder nachzuvollziehen und mögliche Haftungsfragen gegenüber dem Plattformbetreiber Bitpanda zu prüfen.
Selbstverständlich werden wir bei Bedarf auch andere Kryptoplattformbetreiber oder Herausgeber von Token/Coins genauer unter die Lupe nehmen.
Eingetragener Verein nach Vereinsgesetz 2002, vertreten durch die Anwaltskanzlei Aigner & Partners.
Betroffene Anlegerinnen und Anleger bündeln ihre Interessen und stärken gemeinsam ihre Position.
Wir informieren über Rechte, Möglichkeiten und Risiken im Bereich Kryptowährungen und digitaler Assets.
Koordination und Unterstützung von Sammelinterventionen gemeinsam mit Rechtsanwälten.
Wenn Sie sich durch die Vorgänge eines Krypto-Anbieters oder Kryptoprojekts benachteiligt oder getäuscht fühlen, sind Sie garantiert nicht allein.
Bereits zahlreiche Betroffene haben sich zusammengeschlossen und bereiten gemeinsam rechtliche Schritte vor. Der VFPGK (Verein für potentiell geschädigte Krypto-Anleger) ist die offizielle Anlaufstelle für alle, die ihre Interessen gebündelt vertreten wissen wollen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur € 1,– pro Monat, bewusst niedrig gehalten, damit wirklich jede und jeder mitmachen kann, unabhängig von der aktuellen finanziellen Lage.
Wer mag und auch kann, darf natürlich mehr tun. Finanzielle Zuwendungen fließen direkt und transparent in unsere Arbeit und damit in die Sache aller Betroffenen. Wir freuen uns über jede Unterstützung.
Füllen Sie das Formular aus — wir vergeben Ihnen automatisch eine Mitgliedsnummer und melden uns per E-Mail.
Den Mitgliedsbeitrag von € 1,– pro Monat / € 12,– pro Jahr (jährlich einzubezahlen) können Sie bequem via QR-Code oder per Überweisung bezahlen.
Die Mitgliedsnummer wird über das Beitrittsformular zugeteilt. Melden Sie sich im Verein mit dem Beitrittsformular an und erhalten Sie Ihre Mitgliedsnummer umgehend per E-Mail.
Wir wissen, dass Geld ein sensibles Thema ist, besonders wenn man sich schon einmal betrogen gefühlt hat. Deshalb haben wir ein faires Modell gewählt.
Mit nur € 1,– im Monat ist die Mitgliedschaft bewusst niedrig angesetzt, damit die finanzielle Hürde für niemanden zu hoch ist. Der Verein arbeitet darauf hin, die Kanzlei Aigner & Partners mit der rechtlichen Aufarbeitung dieser Causa zu beauftragen. Ist das dafür nötige Startkapital aufgebracht, wird zunächst der Sachverhalt umfassend festgestellt und rechtlich beurteilt. Dieser Schritt erfolgt vorab und außergerichtlich, eine Klage ist dann der nächste Schritt.
Das finanzielle Risiko dieser Prüfung trägt der Verein, nicht die einzelnen Mitglieder.
UPDATE: (21.8.2026)
Rechtliche Schritte Betreff: Pantos, Bitpanda Ecosystem Token (BEST) & Vision Token ($VSN)
Erste rechtliche Schritte betreffend der Machenschaften von Pantos (PAN), Bitpanda Ecosystem Token (BEST) und dem Bitpanda Vision Token (VSN) wurden eingeleitet. Dieser Sachverhalt wird rechtlich geprüft, und zwar unter jedem rechtlichen Aspekt – insbesondere ob die Token Emissionen unter den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechend erfolgt sind. Der VfpgK (Verein für potentiell geschädigte Kryptoanleger) blickt gespannt auf die erste rechtliche Einschätzung der Kanzlei.
Der VfpgK wird vertreten durch die Anwaltskanzlei Aigner / Lehner / Zuschin – Aigner & Partner (Wien und Linz).
Die Kanzlei spezialisiert sich auf komplexe Zivilprozesse mit hohen Streitwerten. Lukas Aigner wird regelmäßig als führender Experte im Anleger- und Kapitalmarktrecht geführt.
Solltest DU jemals in Pantos, BEST oder den Vision Token investiert haben, bist Du herzlich eingeladen, dich uns anzuschließen.
TEAM VfpgK
Wie schon auf Telegram angesprochen, hat uns die Kanzlei ein Zoom Meeting angeboten, damit all Ihre offenen Fragen persönlich beantwortet werden können. Das Meeting findet online statt und steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Termin folgt.
Die Sammelintervention wird primär durch freiwillige Zusatzbeiträge finanziert. Insgesamt werden als Startkapital 10.000 € benötigt.
Der Unterstützungsbeitrag ist freiwillig, von jenen die wollen und können. Er ist unabhängig vom Mitgliedsbeitrag und finanziert die anwaltliche Prüfung unserer Causa, die Grundlage für die geplante Sammelintervention vor Gericht.
Der Betrag ist frei wählbar. Sie können uns per Überweisung oder direkt via QR-Code unterstützen. Jeder Beitrag bringt uns diesem Ziel näher.
Nachfolgend finden Sie die vollständigen Vereinsstatuten. Bei Fragen zu den Statuten oder Ihren Mitgliedsrechten können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular an uns wenden.
Der Verein führt den Namen „Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger". Er hat seinen Sitz in Wien. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.
Zweck ist die Bündelung und Vertretung der Interessen von potentiell geschädigten Krypto AnlegerInnen, die sich durch Geschäftspraktiken, Gebührenstrukturen oder technische Vorkommnisse benachteiligt fühlen, die Information der Mitglieder über rechtliche Möglichkeiten und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere im Rahmen von Sammelklagen, sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit über Konsumentenrechte im Bereich Kryptowährungen und digitaler Assets.
Ideelle Mittel: Informationsveranstaltungen, Beratung der Mitglieder, Newsletter, Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern.
Materielle Mittel: Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträge aus Veranstaltungen oder Sponsoring.
Ordentliche Mitglieder beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit und besitzen das Stimmrecht in der Generalversammlung.
Außerordentliche Mitglieder fördern die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags.
Ehrenmitglieder werden wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
Mitglieder dürfen an allen Veranstaltungen teilnehmen und die Einrichtungen des Vereins nutzen. Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht stehen nur ordentlichen Mitgliedern zu.
Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern und die Statuten sowie Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.
Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und findet einmal jährlich statt, außerordentlich auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder.
Sie ist unabhängig von der Anzahl erschienener Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit, bei Statutenänderungen oder freiwilliger Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Genehmigung von Rechenschaftsbericht und Rechnungsabschluss, Wahl und Enthebung von Vorstand und Rechnungsprüfern, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie Beschlussfassung über Statutenänderungen und freiwillige Auflösung.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, Obmann bzw. Obfrau und Schriftführer bzw. Schriftführerin, mit vierjähriger Funktionsperiode und der Möglichkeit zur Wiederwahl.
Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte anwesend ist. Besteht der Vorstand aus nur zwei Personen, müssen alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins als „Leitungsorgan" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002, sowie alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.
Der Obmann bzw. die Obfrau führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Unterschriften von Obmann bzw. Obfrau und Schriftführer bzw. Schriftführerin.
Der Schriftführer bzw. die Schriftführerin unterstützt bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
Zwei Rechnungsprüfer werden für vier Jahre gewählt und kontrollieren laufend die Finanzgebarung des Vereins.
Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis entscheidet eine vereinsinterne Schlichtungseinrichtung im Sinne des § 8 Vereinsgesetz 2002. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung steht der ordentliche Rechtsweg offen.
Sie besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Jede Streitpartei nennt einen Schlichter, gemeinsam wird ein drittes, vorsitzendes Mitglied bestimmt, notfalls per Los.
Eine freiwillige Auflösung kann nur in einer Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Das verbleibende Vermögen fällt einer gemeinnützigen Organisation mit ähnlichem Zweck zu, zum Beispiel dem VKI, Verein für Konsumenteninformation.
Fragen, Hinweise oder Medienanfragen — wir antworten so rasch wie möglich.
Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger (VfpgK), ZVR-Zahl 1600620241, mit Sitz in Wien. Kontakt: info@vfpgk.at
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Website und unserer Vereinsleistungen erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO vorliegt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte verkauft.
Wenn Sie uns über das Kontaktformular eine Anfrage senden, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachrichteninhalt) ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie beim Absenden des Formulars erteilen. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie einen Mitgliedsantrag stellen, verarbeiten wir die dafür erforderlichen Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) zum Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vereinsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Zur technischen Abwicklung des Mitgliedsantrags nutzen wir Google Sheets und Google Apps Script (Anbieter: Google Ireland Limited). Ihre Daten werden dabei auf Servern von Google gespeichert und verarbeitet. Google kann in diesem Zusammenhang als Auftragsverarbeiter agieren, für Datenübermittlungen in Drittländer (z. B. USA) stützt sich Google auf EU-Standardvertragsklauseln. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: policies.google.com/privacy
Unsere Website wird bei World4You Internet Services GmbH gehostet. Beim Aufruf der Website werden automatisch technische Informationen (z. B. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, verwendeter Browser) in sogenannten Server-Logfiles gespeichert. Dies dient der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs und der Systemsicherheit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
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Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, um sie an geänderte Rechtslagen oder Änderungen unserer Leistungen anzupassen.